Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den Begriff "Rasse" aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot "rassistischer" Benachteiligung oder Bevorzugung zu ersetzen. In der Tat lässt sich Rassismus nicht glaubwürdig bekämpfen, solange in diesem Kontext der Begriff "Rasse" beibehalten wird, der auf der Vorstellung verschiedener menschlicher "Rassen" beruht.

Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, mit der Änderung des Grundgesetzes ein politisches Signal zu setzen und das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 unmissverständlich zu formulieren. Wir begrüßen, dass auch die neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lüders diesen Schritt für überfällig hält.

Dasselbe inhaltliche Problem stellt sich auch in wichtigen internationalen Menschenrechtsdokumenten. So wird zum Beispiel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder im UN-Zivilpakt ebenfalls der Begriff "Rasse" verwendet. In EU-Texten wird er inzwischen vermieden.