Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn sogenannte politische Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, bei einer anderen Regierung oder einem anderem Minister reaktiviert werden. Das spart schließlich Geld. Der Bundesminister des Innern Thomas de Maiziere führt zurzeit leider vor, wie man es nicht machen sollte, erklärt Dieter Wiefelspütz.

 

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn sogenannte politische Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, bei einer anderen Regierung oder einem anderem Minister reaktiviert werden. Das spart schließlich Geld. Allerdings gilt auch für solche Beamte, dass sie der beamtenrechtlich gebotenen Bestenauslese standhalten müssen. Und mit Skandalen sollte der bisherige Berufsweg auch nicht gepflastert sein.

 

Der Bundesminister des Innern Thomas de Maiziere führt zurzeit leider vor, wie man es nicht machen sollte. Er will eine entlassene Staatssekretärin aus Sachsen zur Leiterin der Abteilung "Migration; Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung" berufen. Die Ausgewählte war zeitlebens fast nur in der Justiz und Justizverwaltung tätig, dürfte also von ihrem zukünftigen Zuständigkeitsbereich kaum etwas verstehen. Aber auch ihre Führungsqualifikation ist äußerst zweifelhaft. Als Vorgesetzte der sächsischen Justiz stand sie im Ruf autoritärer Personalführung und zweifelhafter Beförderungsentscheidungen. Besonders pikant: In Presseberichten wird behauptet, die Beamtin habe als Staatssekretärin im sächsischen Justizministerium Einfluss auf ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Strafvereitelung genommen. Betroffen war ein Referatsleiter des sächsischen Innenministeriums, der seinen Freund nach einer Trunkenheitsfahrt vor einer Blutentnahme bewahren wollte. Sächsischer Innenminister war damals Thomas de Maizière.