Mithilfe eines am Freitagvormittag vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen Gesetzes sollen Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden (gemäß Asylgesetz). Das Recht einer individuellen Prüfung von Antragstellern im Asylverfahren bleibt hiervon unberührt (Drs. 18/8039).
Verfahrensdauer und Rückführung im Falle einer Ablehnung werden bei Antragstellern mit geringen Chancen auf Anerkennung beschleunigt. Im Verfahren wird das gewährleistet durch eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten Instanzenzug und die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Dem Gesetz zufolge rechtfertigen sowohl die Menschenrechtslage in den genannten Staaten als auch die Anerkennungsquote die Einstufung.