Eine Überdüngung bringt den Nährstoffhaushalt im Boden ins Ungleichgewicht. Dann werden vor allem Nitrate und Phosphate ausgewaschen, die so ins Grund- und Oberflächenwasser und am Ende ins Meer gelangen können. Das ist schädlich für die Umwelt und teuer für die Wasserwerke, die unser Wasser zu Trinkwasser aufbereiten. Deshalb soll der übermäßigen Düngung Einhalt geboten werden.
Der Bundestag hat am 16. Februar 2017 in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf zur Novellierung des Düngegesetzes (Drs. 18/7557, 18/11171) beschlossen. Aufgabe des Düngegesetzes ist es, den Handel mit und die Anwendung von Düngemitteln, Kultursubstraten etc. zu regeln.
Die Düngung in der Landwirtschaft dient dazu, dem Boden die Nährstoffe zuzuführen, die die Pflanzen für ihr Wachstum brauchen. Eine Überdüngung bringt den Nährstoffhaushalt im Boden ins Ungleichgewicht. Dann werden vor allem Nitrate und Phosphate ausgewaschen, die so ins Grund- und Oberflächenwasser und am Ende ins Meer gelangen können. Das ist schädlich für die Umwelt und teuer für die Wasserwerke, die unser Wasser zu Trinkwasser aufbereiten. Deshalb soll der übermäßigen Düngung Einhalt geboten werden.
Die Gesetzesänderung ist Grundlage für eine Novellierung der Düngeverordnung, die notwendig ist, um den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Seit dem 31. Oktober 2016 läuft gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen mangelnder Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
Mit der Änderung des Düngegesetzes wird laut SPD-Bundestagsfraktion die notwendige Voraussetzung für einen besseren Datenabgleich und zur Einführung einer Stoffstrombilanz geschaffen. Mit der Stoffstrombilanz wird in den landwirtschaftlichen Betrieben die jeweilige Nährstoffzu- und -abfuhr erfasst werden. Anders als die bisherigen Nachweisverfahren arbeitet sie nicht mit Schätzwerten, sondern weitestgehend nach dem Bruttoprinzip mit realen Zahlen. Durch den technischen Fortschritt können heute die Nährstoffgehalte der meisten in der Landwirtschaft verwendeten Stoffe verhältnismäßig einfach festgestellt werden. Die SPD-Fraktion konnte damit eine ihrer Forderungen gegenüber der Union und dem CSU-geführten Bundeslandwirtschaftsministerium durchsetzen.
Die zuständigen Behörden der Länder erhalten damit endlich die Möglichkeit, die Einhaltung der Düngevorschriften effektiv kontrollieren zu können. Nicht durchsetzen konnten sich die SPD-Abgeordneten mit ihrer Forderung nach einer schärferen Regelung der Phosphatdüngung, die maßgeblich zur alljährlichen Algenblüte in der Ostsee beiträgt.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht deshalb in der jetzigen Novelle des Düngegesetzes nur einen Zwischenschritt auf dem Weg zur wirksamen Reduzierung aller durch die Landwirtschaft verursachten Nährstoffüberschüsse.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Düngegesetz schafft die Voraussetzung für die neue Düngeverordnung. Ziel ist es, die Nährstoffzufuhr zu reduzieren, damit die Böden und auch das Wasser weniger belastet werden. Um zu kontrollieren, dass die Düngevorschriften eingehalten werden, werden in einer Stoffstrombilanz die Nährstoffzu- und -abfuhr der landwirtschaftlichen Betriebe erfasst.