In 2./3.Lesung hat der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen (Drs. 18/10378).
Zum 1. August 2013 hatte der Bund die finanzielle Unterstützung für Contergangeschädigte deutlich erhöht und neue Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe im Einzelfall eingeführt.
Mit dem beschlossenen Gesetz werden die Evaluationsergebnisse der Wirkungen dieser Leistungsverbesserung umgesetzt.
Insbesondere werden künftig bei spezifischen Bedarfen anstelle von Leistungen, die den individuellen Bedarf decken, nun pauschale Leistungen (Pauschalierung) ohne gesonderten Antrag gewährt. Dadurch soll es zu einer gerechteren und unkomplizierteren Verteilung der Mittel kommen, so dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen. Für die Deckung spezieller Bedarfe der etwa 2700 leistungsberechtigten Conterganopfer in Deutschland stellt der Bund jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Außerdem entfallen komplexe Abgrenzungsfragen, die das Verwaltungsverfahren belasten und zu erheblichen Verzögerungen bei den Entscheidungen geführt haben. Die frei werdenden Verwaltungskapazitäten sollen zur Beratung der Betroffenen eingesetzt werden.
Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Ursula Schulte, zuständige Berichterstatterin, sagen: "Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Die Verabschiedung der Gesetzesänderungen beim Conterganstiftungsgesetz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag."