Am Donnerstag hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzesentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Steuerbetrug mit manipulierten Kassen (Drs.18/9535, 18/9957, 18/10102 Nr. 18).
Denn die heutigen technischen Möglichkeiten zur Manipulation von so genannten digitalen Grundaufzeichnungen (also zum Beispiel Registrierkassen) stellen ein ernsthaftes Problem für einen effektiven und gleichmäßigen Steuervollzug dar. Experten gehen von jährlichen Steuerausfällen in Milliardenhöhe aus. Der Gesetzentwurf sieht daher verschiedene rechtliche und technische Maßnahmen vor: Neben der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sind digitale Aufzeichnungssysteme mit einem Speichermedium zu sichern und verfügbar zu halten. Zudem ist künftig jeder einzelne Geschäftsvorfall zu erfassen. Eine Summierung der Tagesgeschäfte soll nicht mehr ausreichen.
In Ergänzung zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird außerdem die Kassen-Nachschau als neues Instrument eingeführt. Sie berechtigt das Finanzamt, ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Geschäftsräume zu betreten und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zur Sanktionierung von Verstößen soll der Steuergefährdungstatbestand in der Abgabenordnung entsprechend ergänzt werden.
Bei elektronischen Kassen gib es jetzt eine Belegausgabepflicht
Die SPD-Fraktion konnte in den Beratungen einige wesentliche Verbesserungen an dem Gesetzesentwurf durchsetzen: Bei elektronischen Kassen führen wir eine Belegausgabepflicht ein, von der Unternehmer nur in Fällen von unverhältnismäßigen Härten befreit werden können. Elektronische Kassen müssen zukünftig beim Finanzamt angemeldet werden. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass den Finanzämtern das Instrument der Kassen-Nachschau bereits zum 1. Januar 2018 zur Verfügung steht - und damit zwei Jahre früher als es der Gesetzesentwurf vorgesehen hatte. Damit werden Sicherheitslücken des Gesetzesentwurfs geschlossen, die auch der Bundesrat bemängelt hatte.
Im Gesetzesentwurf war vorgesehen, dass neben bestimmten technischen Spezifikationen auch der Anwendungsbereich der Regelungen durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates geregelt wird. Die Sozialdemokraten haben sich mit der Union darauf verständigt, dass der Deutsche Bundestag dieser Rechtsverordnung zustimmen muss. Damit stellen wir sicher, dass wesentliche Aspekte der Neuregelung nicht nur in den Händen der Exekutive liegen.
Die SPD-Fraktion sieht in dem Gesetz, wie es jetzt beschlossen wurde, einen ersten und wichtigen Schritt hin zu einer effektiveren Betrugsbekämpfung. Wir haben uns in den Beratungen für noch wirkungsvollere Mittel zur Bekämpfung von Steuerbetrug eingesetzt; die Union und das Bundesministerium der Finanzen haben aber weitere Verbesserungen verhindert.
Um sicherzustellen, dass mit der Neuregelung Betrug effektiv und nachhaltig bekämpft werden kann, haben wir deshalb eine Evaluierung der Neuregelungen vereinbart. Wenn sich nach vier Jahren Bedarf dafür ergibt, werden wir nachsteuern.