Ute Vogt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Hubertus Heil, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Die Betreiberunternehmen von Atomkraftwerken in Deutschland haben heute mit Schreiben an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ankündigt, die im Zusammenhang mit der nuklearen Entsorgung stehenden Rechtsbehelfe zurückzunehmen. Gleiches soll für Klagen gegen das sogenannte Moratorium gelten, also gegen die einstweilige Betriebseinstellung von Atomkraftwerken nach dem Reaktorunfall in Fukushima. Ebenfalls zurückgenommen wurden verschiedene Klagen auf Zugang zu Dokumenten und Informationen.
„Wir begrüßen die heutige Mitteilung über die Entscheidung der Betreiberunternehmen sehr. Damit folgen die Unternehmen den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomenergieausstiegs. Das ist ein wichtiger Schritt, um nach Jahren rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen zu einer dauerhaften und umfassenden Befriedung des Themas Atomenergie zu kommen.
Der heutige Tag zeigt, dass wir bei Umsetzung der Kommissionsempfehlungen auf einem guten Weg sind. Wir wollen gemeinsam nun auch das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung in der nächsten Woche erfolgreich abschließen.
Um eine dauerhafte Befriedung des Themenbereichs zu erreichen, sollten die Kernkraftwerksbetreiber auch die verbliebenen Streitigkeiten mit Bezug zur Kernenergie auf nationaler Ebene und auf Ebene internationaler Schiedsgerichte beenden.“