Öffentliche Petitionen sind das einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Sie tragen politische Forderungen direkt an das Parlament heran. In seinem Jahresbericht 2015, den der Petitionsausschuss am 7. Juni dem Bundestagspräsidenten vorgelegt hat, wird einmal mehr deutlich, wie viele Bürger dieses Instrument mittlerweile für sich nutzen: Insgesamt 13.137 Petitionen gingen im vergangenen Jahr beim Ausschuss ein, 31 Prozent davon in elektronischer Form. Zudem ist die Internetseite des Petitionsausschusses mit mehr als 1,8 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestages. Die Online-Petitionen, die 2005 durch die rot-grüne Koalition eingeführt wurden, feierten im letzten Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum.

Mit Abstand die meisten Petitionen, nämlich gut ein Fünftel, betrafen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Einen besonders hohen Zuwachs von plus 19 Prozent verzeichnete das Bundesinnenministerium (BMI), auf das insgesamt 14 Prozent der eingereichten Petitionen entfielen.

Insgesamt hat die Zahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. 2015 sind es 2.188 Petitionen weniger als 2014. Der Petitionsausschuss sieht einen Hauptgrund für diesen Abwärtstrend in der Popularität diverser Online-Kampagnen-Plattformen, die mit dem parlamentarischen Petitionsrecht konkurrieren, obwohl sie keine richtigen „Petitionsplattformen“ sind. Das führt häufig zu Missverständnissen, heißt es im Bericht: Nicht selten hätten Bürgerinnen und Bürger beim Petitionsausschuss nachgefragt, was aus ihrer Petition geworden sei, obwohl sie sich gar nicht an den Petitionsausschuss gewandt haben.

Vorteile des parlamentarischen Petitionsrechts herausstellen

Der Petitionsausschuss unterscheidet sich von diesen privaten Plattformen insbesondere dadurch, dass jede beim Bundestag eingereichte Petition eine umfangreiche Prüfung durchläuft. Der überwiegende Teil der Petentinnen und Petenten wendet sich nämlich aufgrund einer meist negativen Erfahrung an den Petitionsausschuss. So gehen beim Petitionsausschuss monatlich viele hundert Eingaben ein, die direkt oder indirekt auf bestehende Mängel in Gesetzen hinweisen. Hier fungiert der Petitionsausschuss als eine Art Korrekturmechanismus, der die Bundesregierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages sensibilisiert und auf Missstände hinweist. Gerade die vielen Einzelfallschilderungen bildeten in der Vergangenheit oft einen Impuls für Gesetzentwürfe, betonen die zuständigen Parlamentarier in ihrem Bericht.

Deshalb ist es insbesondere den SPD-Abgeordneten ein Anliegen, weiter Aufklärungsarbeit zu leisten, dass es die Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes nur beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gibt. Nur diese erlaubt jedem, nicht nur ein Anliegen beim Deutschen Bundestag einzureichen, sondern bietet die „Petition mit 3-fach-Garantie“: Jede Petition wird garantiert entgegen genommen, geprüft und beschieden.

Petitionsrecht bei jüngeren Menschen bekannter machen

„Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sucht sich nicht nur die Anliegen aus, die sich gut vermarkten lassen. Er ist im Dienst aller Menschen, die sich an ihn wenden“, betont Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Fraktion. Um dieses Wissen allen Gruppen in der Bevölkerung zu vermitteln, hat die SPD-Bundestagsfraktion unter anderem eine Broschüre über das Petitionsrecht in Leichter Sprache herausgegeben, erklärt Schwartze. Damit sind die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Vorreiter in diesem Bereich – und leisten einen Beitrag zur Inklusion.

Auch die SPD-Abgeordnete Sarah Ryglewski, ebenfalls Ausschussmitglied, forderte in ihrer Rede im Bundestag, den Bekanntheitsgrad des Petitionsrechts und des Petitionsausschusses deutlich zu erhöhen. Das bedeute, dass jeder, der in Deutschland lebt, auch wenn er nicht deutscher Staatsbürger ist, das Recht habe, eine Petition einzureichen. „Das gilt auch für Minderjährige“, sagte sie. Gerade bei Jugendlichen, „die viel zu sagen haben“, müsse die Möglichkeit bekannter gemacht werden. Selbstkritisch müsse man feststellen: „Unsere Kommunikationswege sind etwas altbacken.“

Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt dafür, das parlamentarische Petitionsrecht zu nutzen, ob in einem persönlichen Einzelfall oder für eine Anregung zur Gesetzgebung. Ein Brief an den Petitionsausschuss oder eine Online-Petition über https://epetitionen.bundestag.de reichen, um ein Petitionsverfahren zu starten.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Insgesamt 13.137 Petitionen aus dem In- und Ausland haben den Bundestag im Jahr 2015 erreicht. Damit setzt sich der Abwärtstrend der letzten Jahre fort. Deshalb ist es insbesondere den SPD-Abgeordneten ein Anliegen, weiter Aufklärungsarbeit zu leisten, dass nur die Petitionen, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingehen, auch garantiert entgegen genommen, geprüft und beschieden werden. Dies leisten die inzwischen populären Kampagnen-Plattformen im Internet nicht.