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Ausbeutung darf kein Wettbewerbsvorteil sein
Für viele Millionen Menschen, die in Bergwerken, Kakaoplantagen oder Textilfabriken zu Hungerlöhnen für unsere Konsumgüter schuften müssen, wird das Lieferkettengesetz eine segensreiche Wirkung haben.Ein historischer Schritt gegen Ausbeutung
Künftig müssen große in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen.Kinderarbeit darf kein Wettbewerbsvorteil sein
Große in Deutschland ansässige Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihre gesamten Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken hin zu überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.Für Menschenrechte dürfen keine Grenzen gelten
Die heute verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen zu einem EU-Aktionsplan für „Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“ sind ein wichtiger Schritt nach vorne.Filtern nach arbeitsgruppen:
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