Das BND-Gesetz wird grundlegend reformiert und damit aktuellen Herausforderungen angepasst. Dadurch wird die Arbeit des Bundenachrichtendienstes rechtlich auf eine klare Grundlage gestellt und gesetzlich definiert, was der Geheimdienst darf und was nicht.
Der Bundestag verstärkt die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. So soll ein Ständiger Bevollmächtigter im Auftrag des Parlamentarischen Kontrollgremiums als dessen verlängerter Arm installiert werden. Auch der Schutz von Whistleblowern in Behörden wird verbessert.