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Wir müssen die Risikogruppen weiter schützen
In Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder in der Altenpflege darf künftig vorübergehend während der Geltungsdauer der epidemischen Lage der Impfstatus der Beschäftigten vom Arbeitgeber abgefragt werden – allerdings nur, sofern es dem Infektionsschutz dient.Filtern nach arbeitsgruppen:
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