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18.09.2024 Statement von Johannes Fechner

Abwahl von AfD-Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen ist rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine klare Entscheidung getroffen. Die Abwahl von AfD-Ausschussvorsitzenden war zulässig. Sie wurde notwendig, um die Würde des Hauses zu schützen, denn im Deutschen Bundestag ist kein Platz für rechtsradikale Hetze. Das Bundesverfassungsrecht stellte zudem klar: Es gibt kein Ernennungsrecht.
z.B. 18.06.2025
z.B. 18.06.2025

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