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Abwahl von AfD-Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen ist rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine klare Entscheidung getroffen. Die Abwahl von AfD-Ausschussvorsitzenden war zulässig. Sie wurde notwendig, um die Würde des Hauses zu schützen, denn im Deutschen Bundestag ist kein Platz für rechtsradikale Hetze. Das Bundesverfassungsrecht stellte zudem klar: Es gibt kein Ernennungsrecht.Filtern nach arbeitsgruppen:
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