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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig
Karlsruhe hat entschieden: Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig. Sie erlaubten tiefere Eingriffe in die Privatsphäre als mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorhaben der Ampel wissen das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit besser zu wahren.Filtern nach arbeitsgruppen:
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