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26.04.2022 Statement von Dirk Wiese und Uli Grötsch

Bayerisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

Karlsruhe hat entschieden: Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig. Sie erlaubten tiefere Eingriffe in die Privatsphäre als mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorhaben der Ampel wissen das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit besser zu wahren.
z.B. 15.06.2025
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