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Betreuungsgeld ist verfassungswidrig
Rechtsgutachten: Der falsche Anreiz der Bundesregierung, Kinder nicht in staatlichen Einrichtungen betreuen zu lassen, verstößt gegen das Grundgesetz.
Rechtsgutachten: Der falsche Anreiz der Bundesregierung, Kinder nicht in staatlichen Einrichtungen betreuen zu lassen, verstößt gegen das Grundgesetz.