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Kinderlärm - kein Grund zur Klage
Der durch kindliches Spielen erzeugte Lärm hat in der jüngeren Vergangenheit zu Klagen von Anwohnern gegen Kindertageseinrichtungen bzw. gegen erteilte Baugenehmigungen geführt, die in Einzelfällen zur Schließung dieser Einrichtungen führten.
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