Der Deutsche Bundestag befasst sich derzeit mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich, das ist das so genannte Nachhaftungsgesetz. Es führt eine Ausweitung der haftenden Masse ein, ohne die Konzerne inhaltlich beziehungsweise finanziell weitergehend zu belasten. Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als auch die SPD-Bundestagsfraktion drängen auf eine wie vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes noch in 2015, erklärt Nina Scheer.