Mit der heute beschlossenen Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung sichern wir den Trainings- und Spielbetrieb auf den städtischen Sportanlagen. Unter anderem werden die Lärmgrenzwerte an Wochenenden und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr und werktags von 20 bis 22 Uhr um fünf Dezibel (dB) angehoben, erklären Ulli Nissen und Michaela Engelmeier.