Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch ihre Hinweise auf Missstände oder gar kriminelle Handlungen ihrer Arbeitgeber Zivilcourage beweisen, müssen vor Nachteilen und Kündigungen geschützt werden. Dafür brauchen wir ein klares und eindeutiges Gesetz. Die SPD Bundestagsfraktion hat bereits eine solches Hinweisgeber-Schutzgesetz vorgelegt, die Bundesregierung bleibt nach wie vor tatenlos, kritisieren Kerstin Tack und Gabriele Lösekrug-Möller.
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