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22.11.2023 Pressemitteilung Nr. 235

Altersdiskriminierung bei Fahrerlaubnis verhindern

Der Entwurf der EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass bei einer Fahrerlaubnisverlängerung ab dem 70. Lebensjahr alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung vorgelegt oder eine ärztliche Untersuchung absolviert werden muss. Bei vielen älteren Autofahrern sorgen die aktuellen Vorschläge für große Verunsicherung, erklären Isabel Cademartori und Mathias Stein.
z.B. 15.06.2024
z.B. 15.06.2024

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