Verfassungsgericht bestätigt SPD

Bundesverfassungsgericht (Foto: BilderBox.com)

Stand:
25.07.2012
Arbeitsgruppen:
Inneres, Rechtspolitik, Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Abgeordnete/r:
Thomas Oppermann , Christine Lambrecht , Dr. Frank-Walter Steinmeier
Themen:
Innenpolitik , Rechtspolitik , Demokratie
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Wahlrechtsreform von Schwarz-Gelb ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht zur Bundestagswahl für verfassungswidrig erklärt. Das höchste deutsche Gericht fordert deutliche Korrekturen, zum Beispiel weil die jetzige Fassung zuviele Überhangmandate erlaubt. SPD, Grüne und mehrere Tausend Bürger hatten geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat Kanzlerin Merkel erneut die Grenzen aufgezeigt: „Sie hat das Wahlrecht für Machtpolitik zu missbrauchen versucht“, sagt SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. „Es ist gut, dass dieser Versuch gescheitert ist.“

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann kommentierte: „Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie und für die Bürgerinnen und Bürger.“ Denn Überhangmandate, erklärt er, verliehen einigen Wählern ein doppeltes Stimmengewicht. "Das steht im Widerspruch zu dem zentralen Versprechen unserer Demokratie: das gleiche Stimmrecht für alle.“

„Jede Stimme muss gleich viel wert sein“, verlangte auch SPD-Fraktionsvizin Christine Lambrecht. Sie wertete die Entscheidung der Verfassungsrichter als „eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“.

Schwarz-Gelb hatte 2011 gegen der Willen der Opposition eine Wahlrechtsreform durchgeboxt, die laut Gericht gegen die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien verstößt. Durch diese Regelung werden Überhangmandate in einer Masse produziert, die „den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, so die Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.

Dazu sagt Thomas Oppermann: „Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass  ihre Stimme genausoviel wert ist wie die der anderen.“ Die SPD-Fraktion hatte bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht. „Wir wollen Überhangmandate ausgleichen“, so Oppermann.

Die schwarz-gelbe Koalition wollte „im Alleingang ein Wahlrecht durchdrücken, das elementare Grundlagen des Grundgesetzes missachtet“, kritisierte Frank-Walter Steinmeier. Nun muss bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 ein neues Wahlrecht geschaffen werden. Thomas Oppermann: „Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit.“

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Hintergrund

„Ein guter Tag für die Demokratie“

25.07.2012|Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Mittwoch die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann begrüßt die Entscheidung: „Die Koalition hat heute die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat.“zum Artikel

Karlsruhe prüft schwarz-gelbes Wahlrecht

24.07.2012|Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die schwarz-gelbe Reform des Bundeswahlrechts. "Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Entwurf der Koalition für verfassungswidrig erklärt," sagt SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Das Vorhaben stehe …zum Artikel

Überhangmandate sind ein giftiger Stachel im Fleisch der Wahlrechtsgleichheit

06.07.2012|"Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Überhangmandate für verfassungswidrig erklären wird. Überhangmandate verleihen manchem Wähler ein doppeltes Stimmengewicht. Das steht im Widerspruch zu dem zentralen Versprechen unserer Demokratie: das gleiche Stimmrecht für alle."zum Artikel

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Pressemitteilungen

Wahlrechtsreform verfassungswidrig: Quittung für Alleingang der Koalition

  • Christine Lambrecht

25.07.2012|Jede Stimme muss gleich viel wert sein. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgleichslosen Überhangmandaten daher engste Grenzen gesetzt. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Koalition, erklärt Christine Lambrecht. Jetzt haben wir die absurde Situation, dass wir zurzeit kein verfassungsgemäßes Wahlrecht für Neuwahlen hätten, wenn diese Regierung auseinanderbricht.zur Pressemitteilung

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