Wer Pflege an einer Hochschule studiert, soll künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Dies gilt auch für derzeitige Studierende. Die Finanzierung erfolgt über die Ausbildungsfonds nach dem Pflegeberufegesetz. Zudem werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.

Mit diesen Maßnahmen soll dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt und das Pflegestudium attraktiver werden.

Zudem werden die rechtlichen Bedingungen der beruflichen Pflegeausbildung verbessert und an aktuelle Entwicklungen, etwa hinsichtlich der Digitalisierung, angepasst. Die neuen Regeln wurden in dieser Woche vom Bundestag beschlossen.

Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD-Fraktion erreichen, dass hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte künftig einige Tätigkeiten übernehmen dürfen, die derzeit noch Ärzten vorbehalten sind. Das ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Berufes.