Oppermann kritisierte, dass die Regierung immer noch nicht wahrhaben wolle, dass die Zeit längst reif sei für eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe. „Die Regierung diskriminiert Lebenspartnerschaften, die füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben." Das verstoße nicht nur gegen die Verfassung, sondern zeige: „Merkels Koalition hat ein vormodernes Gesellschaftsbild“.

Auch Christine Lambrecht, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, äußerte scharfe Kritik an der Regierung. „Union und FDP hätten diesen Missstand schon längst und ohne Richterspruch beseitigen müssen. Stattdessen haben sie Bürgerinnen und Bürger dazu gezwungen, in langwierigen Prozessen alle Instanzen zu durchlaufen und ihr Recht einzuklagen“. Sie erwarte nun, dass die Regierungskoalition die Vorschriften im Einkommensteuergesetz, die das Ehegattensplitting bislang nur für Eheleute ermöglichten, nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts für die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften rückwirkend vom 1. August 2001 an anpasse - so schnell wie möglich.

Parallel zu dem Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 beschloss der Deutsche Bundestag im November 2000 mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetz, das unter anderem die Gleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht vorsah. Die notwendige Zustimmung vom Bundesrat blieb jedoch wegen der Ablehnung unionsregierter Länder aus. Somit werden eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bei der Einkommensteuer bisher nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige behandelt.

Die SPD-Fraktion will nun endgültig durch den Gesetzentwurf (Drs. 17/13871) die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht umfassend und rückwirkend beseitigen. Das gilt auch für die Nebengesetze zum Einkommensteuergesetz (Wohnungsbau-Prämiengesetz, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Eigenheimzulagengesetz).

Lina Beling