Auf Grundlage des sogenannten Parlamentsbeteiligungsgesetzes entscheidet der Deutsche Bundestag abschließend über jeden Einsatz der Bundeswehr im Ausland. Der Antrag, über den entschieden wird, muss von der Bundesregierung eingebracht werden. Auf Grund dieser wichtigen Rolle des Parlaments wird auch oft von der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ gesprochen. Für die SPD-Bundestagsfraktion sind diese besonderen Parlamentsrechte eine Stärke Deutschlands, die auch zukünftig zu erhalten sein wird.

Parlamentsrechte überprüfen und sichern

Die Sicherung der Rechte des Deutschen Bundestages muss gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Integration der Bundeswehr in militärische Strukturen und Stäbe der Nato und der EU gewahrt bleiben. Der Trend zur Zusammenarbeit und Arbeitsteilung von Streitkräften in internationalen Bündnissen muss mit dem deutschen Parlamentsvorbehalt vereinbar sein. Deshalb wird mit dem Antrag (Drs.18/766), den die SPD-Fraktion gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion eingebracht hat, zunächst die Einsetzung einer Kommission gefordert. Diese Kommission soll zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr eingesetzt werden. Sie soll außerdem Handlungsoptionen für die Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes aufzeigen und die verfahrensmäßigen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung prüfen. Es soll zudem erörtert werden, ob die Intensität der parlamentarischen Beteiligung je nach Art des Einsatzes variieren könnte.

Die Kommission, die sich unverzüglich konstituieren und dem Deutschen Bundestag innerhalb eines Jahres Prüfungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen soll, wird gemäß Antrag aus 16 Mitgliedern bestehen. Jede Fraktion kann entsprechend ihrer Größe eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern in diese Kommission entsenden.

Der Antrag wurde nach der ersten Debatte im Bundestag an die beteiligten Ausschüsse überwiesen. In dieser Sitzungswoche wurde abschließend über die Einsetzung der Kommission beraten und abgestimmt. Die SPD-Bundestagsfraktion stimmte dem Antrag zu.

Johanna Agci