Am Donnerstag hat der Bundestag nun in 1. Lesung eine umfassende Reform der föderalen Finanzbeziehungen beraten, auf die sich die Koalition mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2016 verständigt hat. Denn die Finanzströme zwischen Bund und Bundesländern mussten dringend überarbeitet werden.

Im Ergebnis wird sich der Bund künftig noch wesentlich stärker engagieren, um die finanzielle Leistungsfähigkeit gerade auch finanzschwächerer Bundesländer zu sichern. Obwohl das finanzielle Ausgleichssystem in seiner bisherigen Form abgeschafft wird, bleibt die notwendige Solidarität unter den Ländern auch nach der Reform gewahrt.

Mehr Hilfen für arme Kommunen

Im Detail: Die zwischen Bundesregierung und den Ländern vereinbarte Neureglung des horizontalen Finanzausgleichs von 2020 an sieht vor, den bisherigen Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abzuschaffen und die Umsatzsteuer im Grundsatz nach Maßgabe der jeweiligen Einwohnerzahl – modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der jeweiligen Finanzkraft eines Landes – zu verteilen.

Die kommunale Finanzkraft soll künftig mit 75 Prozent anstelle von gegenwärtig 64 Prozent deutlich stärker in die Berechnung der Finanzkraft der Länder einfließen. Damit profitieren insbesondere Länder mit ärmeren Kommunen. Im Ergebnis wird der Bund nach der Reform einen deutlich höheren finanziellen Beitrag zum solidarischen Ausgleich zwischen den Ländern leisten: Für das Jahr 2020 sind das allein 9,7 Milliarden Euro (auf Basis Steuerschätzung November 2016).

Reform des Unterhaltsvorschusses

Bestandteil des Gesetzentwurfs ist auch die Reform des Unterhaltsvorschusses. Die meisten Alleinerziehenden sind auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners oder ihrer Ex-Partnerin finanziell angewiesen. Häufig werden die Unterhaltszahlungen jedoch nicht oder nur teilweise geleistet. Davon ist aktuell die Hälfte der alleinerziehenden Eltern betroffen. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss.

Bislang wird der staatliche Unterhaltsvorschuss höchstens sechs Jahre lang und maximal bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gezahlt. Danach fehlt den Alleinerziehenden das Geld, wenn der Partner nicht zahlt. Deshalb haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017 bis zum 18. Geburtstag und ohne Beschränkung der Bezugsdauer geleistet wird.

Das Ende des Kooperationsverbotes

Im Rahmen des vorliegenden Gesetzpakets soll auch der vereinbarte Einstieg in das Ende des so genannten Kooperationsverbots umgesetzt werden. Damit erzielt die SPD-Fraktion einen wichtigen Erfolg. Denn nun kann endlich auch der Bund in gute Schulen mit moderner IT-Ausstattung und modernen Klassenräume investieren. Bislang ist ihm eine solche Kooperation mit den Ländern im Schulbereich untersagt. Mit der geplanten Grundgesetzänderung wird dieses Verbot aufgebrochen. Hierfür hat die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren gekämpft.

Klar ist: Das umfassende Paket gesetzlicher Änderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist für die gesamtstaatliche Entwicklung nach 2019 von großer Bedeutung. Daher wird sich die SPD-Bundestagsfraktion in der gebotenen Sorgfalt mit den notwendigen gesetzlichen Änderungen befassen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Durch verschiedene Grundgesetzänderungen werden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Bundesländern umfassend neu geregelt. Der so genannte Länderfinanzausgleich im engeren Sinne wird in seiner jetzigen Form ebenso abgeschafft wie der Umsatzsteuervorausgleich. Zudem ist vorgesehen, dass der Bund künftig finanzschwache Kommunen direkt bei Bildungsinvestitionen unterstützen kann. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Erfolg gekämpft.