Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders schreckliches Verbrechen. Die SPD-Fraktion will, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft besser geschützt werden. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht unbefugt hergestellt und nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden. Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen.

Mit dem Gesetzentwurf, der an diesem Donnerstag von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurde (Drs. 18/2601), werden das Strafrecht an mehreren Stellen erweitert und Strafbarkeitslücken geschlossen. Umgesetzt werden damit auch europäische Vorgaben. Der Gesetzentwurf begegnet neuen Missbrauchsgefahren durch die Verbreitung von anzüglichen Fotos von Kindern im Internet (so genannte Posing-Bilder). Das unbefugte Herstellen und Verbreiten von Fotos, die dem Ansehen der abgebildeten Person schaden können, soll verboten werden.

Auf der anderen Seite muss sozial übliches und alltägliches Verhalten straffrei bleiben. Was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand, wird nicht kriminalisiert. Auch die Presseberichterstattung bleibt völlig uneingeschränkt möglich.

Sexualstraftaten werden künftig später verjähren. Der Gesetzentwurf regelt, dass die straf-rechtliche Verjährung von Delikten wie dem sexuellen Kindesmissbrauch mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers überhaupt erst einsetzt. Verjähren können solche Taten dann frühestens, wenn das Opfer 50 geworden ist.

Straftatbestand erweitern

Zudem wird der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf weitere Verhältnisse sozialer Abhängigkeit (z. B. Großeltern, Lebensgefährte eines Elternteils ohne Erziehungsbefugnis) erweitert. Denn sexuelle Übergriffe auf Jugendliche sind in jedem Fall verabscheuungswürdig. Kindern wird damit das genommen, was man „Urvertrauen“ nennt.

An Schulen darf es nicht mehr länger eine Rolle spielen, ob der Täter sein Opfer als Klassen- oder Vertretungslehrer unterrichtet. Jeder, der in einer Einrichtung Jugendliche ausbildet, betreut oder erzieht, kann künftig wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen strafrechtlich belangt werden (soziales Abhängigkeitsverhältnis).

Schärfere Gesetze sind das eine. Es ist aber auch wichtig, die Präventionsarbeit zu stärken, damit es gar nicht erst zu Taten kommt. Die finanzielle Förderung des Bundes für das Präventionsnetzwerk „Kein-Täter-Werden“ haben wir in diesem Jahr um 148.000 Euro auf 535.000 Euro erhöht. Dieses Netzwerk hilft Männern mit pädophilen Neigungen, dass aus ihren sexuellen Fantasien keine Straftaten werden.

Der Kinderschutzbund begrüßt die Gesetzesinitiative der Koalition.