Kinderlärm führte zur Schließung von Kitas

Der durch kindliches Spielen erzeugte Lärm hat in der jüngeren Vergangenheit zu Klagen von Anwohnern gegen Kindertageseinrichtungen bzw. gegen erteilte Baugenehmigungen geführt, die in Einzelfällen zur Schließung dieser Einrichtungen führten. Das gilt in besonderer Weise für Kindertagesstätten in Wohngebieten. Wir wollten mit unserem Antrag verhindern, dass gegen Kindertagesstätten oder Spielplätze in Wohngebieten erfolgreich geklagt werden kann. Kinder müssen sich in Deutschland auch und gerade in Wohngebieten frei entfalten können.

Rede der zuständigen Berichterstatterin, Ute Vogt MdB, am 26. Juni 2011:

Kinder brauchen Freiräume – ihr Lärm ist zu tolerieren

Wenn Kinder spielen, verursachen sie Geräusche, Lärm und Krach. Diese Geräuschkulisse ist jedoch nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichzusetzen, sondern eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens. Kinder brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können. Diese Freiräume sind stets aufs Neue gefährdet und müssen daher immer wieder neu erschlossen und für die Kinder gesichert werden.

Rede von Marlene Rupprecht MdB, Stellv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am 26. Juni 2011:

  

Kinderlärm ist keine “schädliche Umwelteinwirkung”  

Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb zunächst im März 2010 einen entsprechenden Antrag vorgelegt, in dem wir fordern, die bauplanrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten zu verbessern. Damit haben wir der Bundesregierung einen konkreten Weg aufgezeigt.

  1. Bundes-Immissionsschutzgesetz soll ergänzt werden, um klarzustellen, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung ist. Kinderlärm muss in Wohngebieten toleriert werden.
  2. Wir wollen eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch dort soll festgelegt werden, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt.
  3. Wir verlangen, die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden. In einem weiteren Punkt regen wir an zu prüfen, wie durch präventiv wirkende Maßnahmen im Bereich der Städteplanung Klagen gegen Kinderlärm vermieden werden können.

Schwarz-Gelb lenkt ein – aber nur halbherzig

Grundsätzlich begrüßen wir, dass Union und FDP sich unserer Haltung angeschlossen haben und nun gesetzlich verankert haben, dass der Lärm von Kitas, Tagespflegestellen und Kinderspielplätzen, nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung eingestuft werden kann. Allerdings hat Schwarz-Gelb den Lärm, der von Jugendeinrichtungen und Bolzplätzen ausgeht, außen vorgelassen. Und duckt sich damit vor dem drängenden Problem in Städten und Gemeinden sowie vor den öffentliche Auseinandersetzung darüber weg. Und schafft keine Regelungen zum Lärm von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren.

  

Jugendliche bleiben außen vor  

Eine von der SPD-Bundestagsfraktion öffentlichen Anhörung zum Thema Lärm machte deutlich, dass die geladenen Sachverständigen es für notwendig halten, dass auch für Jugendliche entsprechende Regelungen zu treffen. Denn der Bewegungsdrang von Jugendlichen endet nicht schlagartig mit dem 14. Lebensjahr - im Gegenteil.

SPD will auch Regelungen für Jugendeinrichtungen und Bolzplätze

Deshalb hatte die SPD-Bundestagsfraktion in die parlamentarische Beratung im Umweltausschuss entsprechende Änderungsanträge eingebracht. Damit verfolgten wir die Verbesserung der Situation von Jugendlichen. Nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche brauchen ihren Platz inmitten von Städten und Gemeinden. Eine künstliche Unterscheidung zwischen dem Verhalten von Kindern und Jugendlichen halten wir für falsch. Deshalb sah einer unserer Anträge vor, nicht nur Einrichtungen für Kinder, sondern auch solche für Jugendliche im Bundesimmissionsschutzgesetz gegenüber anderen Lärmquellen zu privilegieren. Wir befürworten die ausdrückliche Einbeziehung von Bolzplätzen in die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV).

SPD hat Rat von Experten aufgegriffen

Bislang war nicht klar, welche Regelungen auf Bolzplätze Anwendung finden sollen. Diese Rechtsunsicherheit soll beseitigt werden. Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, die dann für Bolzplätze und Sportanlagen maßgeblichen Immissionsrichtwerte, die tagsüber in allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und reinen Wohngebieten Anwendung finden, um fünf Dezibel (A) zu erhöhen. Das hatten auch Experten in der Anhörung, vorgeschlagen. Durch die Erhöhung der Richtwerte kann ein Großteil der Konflikte vermieden werden, ohne dabei die vom Lärm Betroffenen unverhältnismäßig zu belasten.

  

Schwarz-Gelb steht nicht für eine kinderfreundliche Gesellschaft  

Die Regierungskoalition hat ausnahmslos gegen die Anträge gestimmt. Damit hat Schwarz-Gelb bewiesen, wie viel ihnen wirklich an einer kinderfreundlichen Gesellschaft gelegen ist.