Das Grundgesetz garantiert im Artikel 17 jedem das Recht auf eine Petition. Alter, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Religionszugehörigkeit spielen keine Rolle.

Auch Kinder haben das Recht, Petitionen an den Bundestag zu schreiben und sich über Sachen zu beschweren, die sie als ungerecht empfinden. Sie können vom Bundestag fordern, dass Gesetze oder Entscheidungen von Behörden geändert werden.

Den Bundestag erreichten im Jahr 2013 fast 15.000 Petitionen. Nur wenige von ihnen kamen von Kindern. Das bedeutet nicht, dass sich Kinder nicht für Politik interessieren. Im Gegenteil: Kinder wollen sich beteiligen und gehört werden. Viele kennen das Petitionsrecht noch nicht. Es ist unsere Aufgabe, sie darüber altersgerecht zu informieren und das Angebot an Informationen auch kindgerecht zu gestalten.