In Deutschland registrierte die Polizei im vergangenen Jahr rund 13.700 Missbrauchstaten gegen Kinder. Auch im Internet steigt die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen besonders stark. Daher muss die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zentrale Aufgabe des Staates sein. Dabei darf die wachsende Bedeutung des Internets als Tatort nicht aus dem Auge verloren werden. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände sachgerecht nachzuschärfen.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, sieht höhere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor. „Wir nehmen den Kampf gegen diese widerlichen Straftaten auf“, so Lambrecht. Die Taten würden „ohne Wenn und Aber“ als Verbrechen eingestuft. Jedem Täter müsse klar sein, dass es keine Einstellungen mehr geben werde, sagte sie.

Damit bereits der Begriff das Unrecht der Tat aufzeigt, wird der Tatbestand des „sexuellen Missbrauchs“ im Strafgesetzbuch künftig als „sexualisierte Gewalt“ bezeichnet.

Mit dem Gesetzentwurf soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Zudem sollen auch die Verbreitung und der Besitz von Aufnahmen sexualisierter Gewalt künftig mit Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und 15 Jahren geahndet werden. Vorher drohte Tätern eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Der Kauf und Besitz von Sexpuppen, die Kindern nachgebildet sind, ist künftig strafbar.

Das Gesetz umfasst weitere Änderungen, um Kinder besser zu schützen. Eintragungen über sexuelle Übergriffe im Führungszeugnis bleiben 20 Jahre stehen und damit doppelt so lange wie bisher, damit potenzielle Täter nicht beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern arbeiten. Familienrichter sollen besser geschult und Strafverfahren mit minderjährigen Opfern beschleunigt werden.

Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.

Die SPD-Fraktion will den Gesetzentwurf rasch beraten und verabschieden. Er sei „die richtige Antwort auf schreckliche Missbrauchsfälle, weil er neben deutlichen Strafmaßverschärfungen auf Prävention setzt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner.

Wenn ein Kind missbraucht werde, müsse der Staat effektiv und konsequent gegen die Täter vorgehen. „Wir werden Polizei und Gerichten die rechtlichen Möglichkeiten geben, Taten schnell und effektiv abzuurteilen und verurteilte Täter nicht aus dem Blick zu verlieren“, so Fechner.