Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche besser zu schützen und dafür zu sorgen, dass es ihnen gut geht. Vor allem Ärztinnen und Ärzte bekommen mehr Klarheit. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Ärzten wird verbessert:
- Ärzte dürfen im Zusammenhang mit ihrer Schweigepflicht nicht davon abgehalten werden, Missbrauchsverdacht dem Jugendamt zu melden. Künftig erhalten Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall mitgeteilt haben, eine Rückmeldung darüber, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht. Außerdem werden sie verstärkt an der Einschätzung der Gefährdungssituation beteiligt. Ärzte bekommen zudem mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht übergehen und dem Jugendamt einen Verdachtsfall melden dürfen.
- Darüber hinaus verbessert das Gesetz die Heimaufsicht und stärkt so den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Dazu werden vor allem die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis ausgebaut. Das Gesetz stärkt Kindern und Jugendlichen den Rücken, weil es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpartnerinnen und -partner außerhalb der Einrichtung wenden können.
- Zusätzlich dehnt das Gesetz Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen aus. Deshalb werden Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich festgeschrieben.
- Des Weiteren bekommen Kinder und Jugendliche mit dem Gesetz einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe, und wenn es sein muss, auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.
- Außerdem wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften geschaffen. Das ist bitter nötig, weil tausende geflüchtete Mädchen und Jungen täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind. Endlich erhalten sie jetzt den Schutz, der ihnen zusteht.
- Das Gesetz stärkt auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz. Praxistauglicher wird der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt. Das Gesetz stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist.
- Ende Juni ist zudem eine neue Hotline für Kinderschutz geschaltet worden. Unter der Rufnummer 0800 / 1921000 kann medizinisches Fachpersonal bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch kompetente Beratung zu Kinderschutzfragen erhalten. Die Hotline ist im gesamten Bundesgebiet rund um die Uhr erreichbar.