Insgesamt leben in Deutschland rund 7,5 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungen. Weitere 16,8 Millionen sind von Behinderungen bedroht. Neben der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, wird nun endlich das Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den Weg gebracht. Das BTHG ist eines der größten sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Es soll die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umsetzen und die Person in den Mittelpunkt stellen, damit Menschen mit Behinderungen die Unterstützung bekommen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen. Vor der Erarbeitung des nun vorliegenden Referentenentwurfs hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen breit angelegten Dialog mit Betroffenenverbänden geführt. In diesen Gesetzgebungsprozess bringen sich die Betroffenen, ihre Selbsthilfeorganisationen und Verbände erstmalig gemäß dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ aktiv ein und beteiligen sich an den Debatten.

Mit dem Bundesteilhabegesetz gesellschaftliche Teilhabe verbessern

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, allen Menschen gleiche Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann zu Beginn der Veranstaltung. Behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen wie etwa Pflege und Assistenz müssten dort zur Verfügung gestellt werden, wo der Mensch mit Behinderungen lebt, wo er lernt und wo er arbeitet. Ziel sei die inklusive Gesellschaft. Dies könne die Gesellschaft nur solidarisch erreichen. Mit dem Bundesteilhabegesetz werde der Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe, den vor allem die Sozialdemokraten mitgestaltet hätten, mit realen Verbesserungen fortgesetzt.

Das berufliche und private Leben selbstbestimmter gestalten

In einer Videobotschaft benannte Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) deutlich, worauf es beim BTHG ankommt: „Wir wollen davon wegkommen, dass Menschen immer noch danach beurteilt werden, was sie nicht können. Wir wollen den Blick dahin lenken, was sie können im Alltag, im Verein, in der Kita, in der Schule, im Betrieb und im Büro. (...) Ich habe von Anfang an gesagt, ich will die Teilhabe verbessern, und das geht nicht zum Nulltarif.“ Deshalb sei sie froh, dass dafür Mittel im Bundeshaushalt eingestellt werden konnten, die sich bis zum Jahr 2020 auf 700 Millionen Euro belaufen. Beim BTHG stünden im Mittelpunkt, das berufliche und private Leben selbstbestimmter und freier gestalten zu können sowie mehr Beteiligung und weniger Bürokratie in der Eingliederungshilfe, Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, erläuterte die Ministerin. Es könnten jedoch nicht alle Wünsche erfüllt werden. „Behauptungen, dass dieses Gesetz Leistungskürzungen beinhaltet oder gar in die falsche Richtung geht, weise ich klar zurück“, sagte Nahles.

Niemand wird schlechter gestellt

„Niemandem sollen künftig Leistungen vorenthalten werden, auf die nach geltendem Recht ein Anspruch besteht“, stellte die für den Gesetzentwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständige Parlamentarische Staatssekretärin, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), klar. Der Personenkreis der Eingliederungshilfeberechtigten werde nicht eingeschränkt. Im Koalitionsvertrag seien für das BTHG zwei Ziele festgelegt worden: die Verbesserung der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen und keine neue Ausgabendynamik. Lösekrug-Möller erläuterte den Referentenentwurf (Erläuterungen zum Referentenentwurf). Dieser sieht vor, die Fachleistungen der Eingliederungshilfe (z. B. Finanzierung eines Wohnungsumbaus) aus der Sozialhilfe (SGB XII) herauszulösen und in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) zu überführen, welches künftig aus drei Teilen bestehen wird: Allgemeines Reha- und Teilhaberecht, Eingliederungshilferecht und Schwerbehindertenrecht (zum Referentenentwurf) . Als eine „Baustelle“ im Gesetzentwurf nannte Lösekrug-Möller das Zusammenfallen von Ansprüchen auf Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe. 

Zwei Kommentare zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes

Dorothee Czennia, Referentin für Sozialpolitik im Sozialverband VdK Deutschland, und Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, kommentierten den Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz. Dorothee Czennia sprach dem Referentenentwurf gute Ansätze zu und benannte Schwachstellen. Unter anderem solle es keinen Zwang zur Zusammenlegung von Leistungen für mehrere Menschen mit Behinderungen (Poolen) geben. Dieses sollte nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Betroffenen selbst entscheiden, wie sie leben wollen. Des Weiteren sollten Einkommen und Vermögen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Partner komplett von Anrechnungen freigestellt werden. Zumindest wünsche man sich eindeutigere geregelte Zwischenstufen dorthin. Josef Neumann lobte beispielsweise die geplante Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger beim Teilhabeplanverfahren „wie aus einer Hand“, die unabhängige Teilhabeberatung, den personenzentrierten Ansatz bei den Unterstützungsleistungen und das „Budget für Arbeit“. Kritik übte er z. B. an der Schnittstelle der Hilfen zur Pflege und der Eingliederungshilfe und er verwies darauf, dass es in den Bundesländern keine Unterschiede bei den Leistungen geben dürfe.

Angeregte Diskussionen in vier Foren

In vier Foren wurde konzentriert zu den folgenden Themen diskutiert:

  • Der inklusive Arbeitsmarkt in Gegenwart und Zukunft
  • Raus aus der Fürsorge
  • Der Mensch im Zentrum – bedarfsdeckende und personenzentrierte Leistungen in der neuen Eingliederungshilfe
  • Leben und Wohnen im Sozialraum

In Bezug auf den inklusiven Arbeitsmarkt wurde unter anderem gefordert, dass die Arbeitgeber besser darüber informiert und beraten werden müssten. Auch die Schwerbehindertenvertretung müsse in den Betrieben gestärkt werden, weil diese vielfach von den Arbeitgebern nicht angehört würde. Gleichzeitig könne die Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben Vorurteile gegenüber dem inklusiven Arbeitsmarkt abbauen. Da viele Betriebe nach wie vor keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wurde als Alternative zu einer höheren Ausgleichsabgabe eine bessere Beratung vor allem für kleine Betriebe angeregt. Die Werkstätten für behinderte Menschen sollten ein anderes Rollenverständnis entwickeln und zum Treiber für einen inklusiven Arbeitsmarkt werden.

Fragen der Organisation und Finanzierung von Teilhabe wurden sehr kontrovers diskutiert. Es wurde artikuliert, dass Menschen mit Behinderungen so leben wollen, wie Menschen ohne Behinderungen und dass die Unterstützung, die sie dafür brauchen, ermöglicht werden solle. Der Weg zur inklusiven Gesellschaft wurde als gemeinsame Aufgabe gesehen. Dazu solle auch die Bevölkerung besser über die UN-Behindertenrechtskonvention aufgeklärt werden.

In den Diskussionen wurden Befürchtungen laut, dass es zu Einschränkungen der Wunsch- und Wahlrechte kommen könnte. Auch wurde im Referentenentwurf der Grundsatz ambulant vor stationär vermisst. Es wurde beispielsweise gefordert, dass Gebärdendolmetscher auch für die kulturelle und politische Teilhabe zu Verfügung gestellt werden sollten und nicht nur für Behördengänge.

Wohnortnahe Betreuung und barrierefreie Stadtteilzentren werden benötigt. Ebenso sollten inklusive Kitas und Schulen durch offene Freizeitangebote ergänzt werden. Als wichtig wurde erachtet, dass sich Betroffene, Leistungsträger, Verwaltung und Politik „an einen Tisch setzen“, um die Beratung für Menschen mit Behinderungen vor Ort zu verbessern.

Debatte zum Gesetzgebungsverfahren gestartet

Die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion, Kerstin Tack, machte am Ende der Veranstaltung deutlich, dass der Bundestag formal noch nicht mit dem Gesetzentwurf BTHG befasst ist: „Die Veranstaltung ist der Beginn der Debatte“. Der Paradigmenwechsel nach dem Grundsatz „Teilhabe statt Fürsorge“ bringe verschiedene Neuerungen für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, ihre Kostenträger und die Bundesländer mit sich. Es gehe jetzt darum, gemeinsam herauszuarbeiten, welche Punkte besonders beachtet werden müssten. Ziel der SPD-Fraktion sei ein gutes Gesetz, das die Interessen der Betroffenen, der Leistungsträger und der Länder in Einklang bringe. Mithilfe der Erkenntnisse und Hinweise aus der Veranstaltung werde sich die SPD-Fraktion konstruktiv am weiteren Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Katja Mast, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, betonte, dass ein Gesetz immer unter dem Einfluss vieler Akteure entwickelt werde. Niemand könne seine Vorstellungen zu 100 Prozent realisieren.

Der Zeitplan für das Bundesteilhabegesetz 

Für Ende September ist die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen. Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bundesteilhabegesetz (Fragen und Antworten)

 

Die Videoaufzeichnungen von der Veranstaltung

Teil 1

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Videoaufzeichnung von der Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz (Teil 1)

Teil 2

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Videoaufzeichnung von der Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz (Teil 2)

 

Anja Linnekugel