Besonders Ballungsräume, aber auch attraktive Mittel- und Universitätsstädte sind von ständig ansteigenden Mieten betroffen – dort sind Mietsteigerungen von mehr als 30 Prozent bei Wiedervermietungen keine Seltenheit mehr. In Regensburg beispielsweise lag der Unterschied zwischen der Bestandsmiete und den Preisen bei Wiedervermietung zuletzt bei 36 Prozent. In Hamburg waren es 28 Prozent, in Berlin 20 Prozent.
Bezahlbare Wohnungen sind hier Mangelware. Die Folge: Immer mehr Familien, Alleinerziehende, Studierende und ältere Menschen finden in den Innenstädten kaum noch bezahlbare Wohnungen. Zum Teil stiegen in diesen Quartieren die Mietpreise schneller als das Einkommen der Bewohner, so Michael Groß, stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der SPD-Fraktion. Die Bewohner werden aus ihren Wohnquartieren verdrängt, und es droht die soziale Spaltung der Städte – in reiche Viertel und abgehängte Nachbarschaften.
Wohnen muss bezahlbar bleiben
Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse (Drs. 18/3121) hat der Bundestag am 13. November in 1. Lesung beraten. Die darin vorgesehenen Maßnahmen wirken der steigenden Mietpreisentwicklung entgegen. Sie sehen vor, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete bei Wiedervermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das gilt auch für Staffelmietverträge. Welche Gebiete das konkret sind, legen die Länder für jeweils bis zu fünf Jahre fest. Denn die Länder wissen am besten, wo vor Ort die Mieten tatsächlich ein Problem sind. Sie sind nah dran, können die Entwicklung gut einschätzen und flexibel auf Veränderungen am Immobilienmarkt reagieren.
Um weiterhin Anreize für notwendige Investitionen in den Wohnungsbau zu setzen, sind Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Denn die Knappheit von Wohnraum führt zu Mietsteigerungen – ein höheres Wohnungsangebot tritt dem entgegen. Diese Ausnahme gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.
Wer bestellt, bezahlt
Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist das Bestellerprinzip im Maklerrecht, mit dem Mieterinnen und Mieter künftig auch bei den Maklerkosten entlastet werden. In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen – also in der Regel der Vermieter. Das entspricht einem natürlichen Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft, so Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter der SPD im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Gesetzentwurf sorge für mehr Transparenz und verteile die Kosten gerecht, so Wiese weiter.
Bereits seit der letzten Legislatur hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, den Anstieg von Mietpreisen zu begrenzen. Mit der Einführung der Mietpreisbremse erreicht die SPD-Bundestagsfraktion einen wichtigen Erfolg für Millionen Mieterinnen und Mieter.
Am 3. Dezember ist eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss geplant. Im Januar berät der Bundestag den Gesetzentwurf in 2./3. Lesung. In der ersten Jahreshälfte 2015 soll das Gesetz in Kraft treten.