Ziel des Gesetzes ist es, die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und Knappschaft) stabil zu halten. Den Hintergrund dafür bilden die politischen und wirtschaftlichen, Rahmenbedingungen. Nur so können die Sozialversicherungen und ihre Beitragszalerinnen und -zahler auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite sicher planen. 

Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Denn allein die Anerkennung eines weiteren Jahres als Kinderziehungszeit für Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, kostet jährlich 6,7 Milliarden Euro.

Dadurch, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 25,1 Prozent auch 2014 beibehalten wird, wird die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber einer Absenkung auf 18,3 Prozent (allgemeine Rentenversicherung) bzw. 24,3 Prozent (Knappschaft) Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro erreichen. Diese Absenkung hätte sich nach dem bislang geltenden Recht ergeben, da die Beitragssätze zu reduzieren sind, wenn mehr als das 1,5-fache der Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am Ende des nächsten Jahres als sog. Rücklage zu erwarten sind. Aufgrund der Ausweitung der Kindererziehungszeit, den beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und dem Einstieg in den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr stehen im nächsten Jahr aber höhere Ausgaben an, als dies mit dem abgesenkten Beitragssatz mittelfristig möglich wäre.

Alles in allem ist die zwischen Union und SPD verabredete Regelung zum Aufbau einer höheren Rücklage sozial ausgewogen, auch hinsichtlich der demografischen Entwicklung.