Der Entwurf sieht vor, die Regelbedarfe weiterzuentwickeln und die Anpassung der Leistungen orientiert an den Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) vorzunehmen. Das ist verfassungsrechtlich so vorgegeben, denn das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz festgeschrieben. So machte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil deutlich: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen und schließt eine regelmäßige Anpassung mit ein. Die Wirkungen des neuen Gesetzes sind ausgewogen: Die Ausgaben für das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt ändern sich nicht.

Darüber hinaus will die Koalition mit dem geplanten Gesetz die leistungsrechtliche Schlechterstellung beenden und die Förderlücke von Asylbewerbern und Geduldeten in Ausbildung schließen. Das bedeutet: Auch während der Ausbildung sind diese künftig abgesichert. Dadurch können langfristig viel bessere Perspektiven auf gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht werden. Von der Neuregelung profitieren auch Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen, und als Inländer Schüler-BAföG beziehen würden.

Außerdem soll ein neuer Ehrenamts-Freibetrag eingeführt werden, der die Integration von Flüchtlingen unterstützt. Wenn sich Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG während ihres Asylverfahrens ehrenamtlich engagieren (zum Beispiel in Vereinen) und dafür eine Ehrenamtspauschale erhalten, sollen sie davon zukünftig bis zu 200 Euro im Monat anrechnungsfrei zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behalten können. Mit dem neuen Ehrenamts-Freibetrag soll die Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement gestärkt und die Integration gefördert werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es beispielsweise auch in der Sozialhilfe.

Svenja Stadler, Sprecherin für Bürgerschaftliches Engagement der SPD-Bundestagsfraktion, erläutert: „Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes führen wir eine Ehrenamtspauschale für Geflüchtete ein. Flüchtlinge, die Asylbewerberleistungen beziehen und sich ehrenamtlich engagieren, können bis zu 200 Euro der sogenannten Ehrenamtspauschale behalten, die es in vielen Vereinen für freiwilliges Engagement gibt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Integration: Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule der Gesellschaft.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden ausgewogen angepasst, indem die Regelbedarfe weiterentwickelt werden und zugleich die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Leistungen vorgenommen wird. Auch während einer Ausbildung sind Asylbewerber und Geduldete künftig abgesichert. Wie der neue Ehrenamts-Freibetrag unterstützt dies die Integration.