„Die Weichen für die dringend notwendige Novellierung des Bundespolizeigesetzes sind endlich gestellt, heute starten wir die parlamentarischen Beratungen. Das neue Bundespolizeigesetz ist ein zentrales sowie dringend nötiges Reformvorhaben, da es seit 30 Jahren nicht mehr umfassend novelliert wurde. Für die Arbeit unserer Bundespolizistinnen und Bundespolizisten legen wir jetzt moderne rechtliche Grundlagen vor, um sie für die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu wappnen.

Die Bundespolizei ist zuständig für Deutschlands Schutz an den Grenzen, an Bahnhöfen und Flughäfen und auch auf See, also an Orten großer Mobilität. Dort steht die Polizei auch vor den größten Herausforderungen. Wir werden die Bundespolizei daher nicht nur weiterhin personell gut ausstatten, sondern künftig auch mit neuen Befugnissen: zur Telekommunikationsüberwachung, für den Einsatz eigener Drohnen zur Ermöglichung von Lagebildern sowie zur Detektion und Abwehr von Gefahren durch Drohnen und zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Es ist auch unsere Aufgabe, unsere Bundespolizistinnen und -polizisten zu schützen. Alle neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei werden künftig einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen, um die Einstellung von Extremisten zu verhindern. 

Mit dem neuen Gesetz wollen wir zudem die Bürgernähe und Transparenz der Bundespolizei herausstellen, wie durch die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Einsatz. Im parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf nun zügig beraten, damit unsere Bundespolizei zeitnah moderne und praktische rechtliche Grundlagen erhält.“