„Um Menschen, die sich für eine vielfältige Gesellschaft einsetzen, wirksamer vor Hass und Einschüchterung zu schützen, stellen wir die Verbreitung von Feindeslisten unter Strafe. Dies sind Sammlungen personenbezogener Daten, die bei anderen die Bereitschaft wecken sollen, Straftaten gegen die betroffenen Personen zu begehen. Ein solch widerliches und bedrohliches Vorgehen wird künftig hart bestraft.

Darüber hinaus schließen wir eine Lücke im Strafrecht, indem wir die verhetzende Beleidigung von Juden, Muslimen, von Menschen mit Behinderung oder Homosexuellen zur Straftat heraufstufen. Hass und Hetze gegen Minderheiten treten wir ohne Wenn und Aber entgegen.

Um gegen Extremismus und Antisemitismus noch effektiver vorgehen zu können, stellen wir auch das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Fahnen von Organisationen unter Strafe, die auf der EU-Terrorsanktionsliste stehen. Bislang war dies nur möglich, wenn gegen die Organisationen in Deutschland ein Vereinsverbot besteht. Hamas-Flaggen auf Demonstrationen sind künftig verboten.“