Die SPD- und CDU/CSU-Bundestagsfraktionen haben sich nach Vorlage eines Kompromissvorschlags von Karl Lauterbach und Georg Nüßlein vom 28.3.2017 zum Pflegeberufsgesetz verständigt.

Demnach beginnt künftig in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung. Nach zwei Jahren entscheiden die Auszubildenden selbst: Sie können die generalistische Ausbildung fortsetzen oder im Bereich der Kinderkranken- oder Altenpflege den bisherigen Abschluss als Altenpfleger/in oder Kinderkrankenpfleger/in wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege wird es künftig nicht mehr geben.

Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Auswertung der Anzahl der separaten Abschlüsse in der Altenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung sowie der generalistischen Ausbildung mit Vertiefung in der Alten- und Kinderkrankenpflege. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss mit dem entsprechenden Schwerpunkt gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen und nicht mehr weitergeführt werden. Über die Abschaffung oder die Beibehaltung entscheidet der Deutsche Bundestag.

"Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds. Damit erreichen wir für die Auszubildenden die größtmögliche Entscheidungsfreiheit und durch diese Entscheidungsfreiheit der Auszubildenden wird sich das bessere Modell am Arbeitsmarkt durchsetzen,“ erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann und Karl Lauterbach.