Es ist ein Trauerspiel mit ansehen zu müssen, wie diese Regierungskoalition beim Thema Wissenschaftsurheberrecht auf ganzer Linie scheitert. Alle Versuche noch in letzter Minute die Mängel des vorliegenden Gesetzentwurfes im Ausschuss für Bildung und Forschung zu heilen sind am Unwillen von Schwarz-Gelb gescheitert.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollte eigentlich das von Seiten der SPD schon lange geforderte unabdingbares Zweitverwertungsrecht für alle Wissenschaftler in Deutschland eingeführt werden. Statt dessen soll nach dem Willen des Regierungsentwurfs eine Diskriminierung zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung manifestiert werden. Denn diese Regierung will das Zweitverwertungsrecht nur den Forschenden an außeruniversitären Einrichtungen zugestehen. Eine solch diskriminierende Regelung ist nicht nur praxisuntauglich, sondern stellt letztlich die Einheit von Forschung und Lehre in Deutschland in Frage.

Kein Wunder also, dass nicht nur die SPD-Bundestagsfraktion, sondern auch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen den Gesetzentwurf der Regierungskoalition einhellig ablehnt. Zudem soll nach dem Willen des Gesetzes den Wissenschaftlern lediglich die Zweitveröffentlichung einer Manuskriptversion gestattet werden. Dies hätte gravierende Folgen für die Zitierfähigkeit dieser Publikationen und hätte in der Konsequenz negative Auswirkungen auf die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Deutschland. Vier Jahre Zeit hat Schwarz-Gelb verstreichen lassen, um dann ein untaugliches Gesetz vorzulegen, das von der Gesamtheit der deutschen Wissenschaft abgelehnt wird. Es wird Zeit für eine moderne Wissenschaftspolitik.