Sonja Steffen, zuständige Berichterstatterin:

Nach jahrelangen Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ist es der Regierungskoalition gelungen, noch in dieser Legislaturperiode ein gelungenes Konzept für ein Stiftungsrecht des 21. Jahrhunderts zu verabschieden. Heute hat der Deutsche Bundestag die Reform des Stiftungsrechts in 2./3. Lesung beschlossen.

„Stiftungen sind kein Relikt aus der Vergangenheit, im Gegenteil: Sie erfreuen sich weiterhin einer großen Beliebtheit. Denn mit dieser Rechtsform kann das Vermögen einer bestimmten Zweckverwirklichung gewidmet werden, die gleichzeitig abgesichert wird durch eine staatliche Rechtsaufsicht. Stiftungen leisten in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zum gemeinnützigen Engagement.

Die anhaltende Niedrigzinsphase erschwert es jedoch immer mehr Stiftungen, mit ihrem Stiftungsvermögen Erträge zu erwirtschaften. Hierdurch ist die Erfüllung ihres Stiftungszwecks gefährdet. Mit der vorliegenden Reform sorgen wir dafür, dass die Rechtsform Stiftung weiterhin attraktiv bleibt für potentielle Stifterinnen und Stiftern, die ihre finanziellen Mittel, ihre Zeit und ihr Know-How für das Gemeinwohl oder die Familie einsetzen wollen.

Wir haben hierzu die Regelungen zur Vermögensverwaltung reformiert. Künftig wird notleidenden Stiftungen die Fusion von Stiftungen sowie die Möglichkeit der Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung erleichtert. Diese Regelungen werden jetzt bundeseinheitlich getroffen. Das bis dato zersplitterte Stiftungsrecht und die unterschiedliche Behördenpraxis gehören nun der Vergangenheit an.“