Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge hat sich deutlich verringert, durch die Schließung der Balkanroute und die EU-Türkei-Vereinbarungen. Im sogenannten Easy-System des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im März rund 20.000 Asylsuchende registriert. Im Februar waren es noch rund 60.000 gewesen, im Januar 90.000 und im Dezember 120.000. 

Wichtig: Die Verlangsamung des Flüchtlingszuzugs ist für uns dabei nicht das Ende der Willkommenskultur, sondern Voraussetzung für ihren Erfolg.

Wir konzentrieren uns auf drei Maßnahmen:

  1. Bessere Lebensbedingungen für Flüchtlinge in den Nachbarregionen der Krisen- und Bürgerkriegsgebiete: Im Falle Syriens gilt das vor allem für Jordanien, den Libanon, den Irak und für die Türkei. Für die humanitäre Versorgung, z.B. mit Lebensmitteln stellt Deutschland im Jahr 2016 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Außerdem stellen wir für die langfristige Entwicklungshilfe insgesamt 700 Mio. Euro weltweit zur Verfügung, um Fluchtursachen dauerhaft vorzubeugen.
     
  2. Die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union: Grundziel des EU-Türkei-Abkommens ist es, die unkontrollierte irreguläre Einreise nach Europa zu unterbinden und den Schutz der EU-Außengrenzen in der Ägäis durch enge Zusammenarbeit mit der Türkei sicherzustellen. Ab 20. März werden irregulär über die Ägäis eingereiste Personen wieder in die Türkei zurück-geführt. Der Anspruch auf eine individuelle Prüfung eines Asylgesuchs bleibt dabei gewahrt. Für syrische Flüchtlinge wurde eine „1:1-Regelung“ vereinbart: Für jeden syrischen Flüchtling, der aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt wird, erfolgt im Gegenzug die Aufnahme eines anderen syrischen Flüchtlings in der EU. Die Auswahl erfolgt dabei unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit. Diese Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt, um dem menschenverachtenden Schlepperwesen in der Ägäis endlich das Handwerk zu legen. Ratspräsident Donald Tusk hat den klaren Anspruch formuliert, dass die Verhandlungsergebnisse das europäische Asylrecht und internationale Menschenrechtsstandards achten.
     
  3. Kontingente für einen sicheren und kontrollierten Weg nach Europa: In einem zweiten Schritt sieht das Abkommen mit der Türkei die Schaffung von freiwilligen Kontingenten im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms vor. Mit Hilfe des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen wollen wir Kontingente für Flüchtlinge vereinbaren, die aus der Türkei, dem Libanon, Jordanien und dem Irak zu uns nach Deutschland und nach Europa kommen können. Denn mit Kontingenten bekommen wir die Kontrolle über den Flüchtlingszuzug zurück – und die Menschen einen sicheren Weg nach Europa.