Bundestag beschließt Gesetz und setzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts um

Wichtiges Etappenziel: Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar 2013 entschieden, dass das Verbot der so genannten Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner oder -partnerinnen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben bis zum 30. Juni 2014 eine Neuregelung zu schaffen. Die SPD-Fraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Gesetzesanpassung schnell umgesetzt wird.

Am 21. Mai hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Regierung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (Drs. 18/1285, 18/1488) in 2./3. Lesung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen die von ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin adoptierten Kinder adoptieren können – die so genannte Sukzessivadoption. Dazu werden das materielle Adoptionsrecht und das Verfahrensrecht entsprechend angepasst.

Bisher ist die Sukzessivadoption nur Ehegatten gestattet. Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass der Ausschluss der Sukzessivadoption von Kindern durch Lebenspartner die betroffenen Kinder in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletze.

Für die SPD-Fraktion ist die Sukzessivadoption durch homosexuelle Lebenspartner ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen. Dieses Ziel verfolgt die SPD-Fraktion bereits seit langem. Dazu gehört auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Lebenspartnerschaften. Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das Kindeswohl das entscheidende Kriterium bei der Auswahl geeigneter Adoptiveltern und nicht die sexuelle Orientierung der Eltern.

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach sie auch eine deutliche Mehrheit der Sachverständigen wie zuvor der Bundesrat für eine rechtliche Gleichstellung eingetragetragener Lebenspartnerschaften aus. Dafür gibt es in der Koalition mit der Union jedoch keine Mehrheit.

Die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule bleibt das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion. Damit wären alle noch bestehenden rechtlichen Ungleichbehandlungen beseitigt. Dem stimmt übrigens auch die Mehrheit der Menschen in unserem Land zu.