Düngegesetz wird angepasst

Weniger düngen in der Landwirtschaft

Die Düngung in der Landwirtschaft dient dazu, dem Boden die Nährstoffe zuzuführen, die die Pflanzen für ihr Wachstum brauchen. Sowohl konventionelle Landwirte als auch Biobauern düngen ihre Felder, um die Erträge ihrer Nutzpflanzen zu erhöhen.

Gülle-Düngung wird ausgebracht

Eine Überdüngung bringt den Nährstoffhaushalt im Boden ins Ungleichgewicht. Dann werden vor allem Nitrate und Phosphate ausgewaschen, die so ins Grund- und Oberflächenwasser und am Ende ins Meer gelangen können. Das ist schädlich für die Umwelt und teuer für die Wasserwerke, die unser Wasser zu Trinkwasser aufbereiten. Deshalb soll der übermäßigen Düngung Einhalt geboten werden.

Der Bundestag hat am 16. Februar 2017 in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf zur Novellierung des Düngegesetzes (Drs. 18/7557, 18/11171) beschlossen. Aufgabe des Düngegesetzes ist es, den Handel mit und die Anwendung von Düngemitteln, Kultursubstraten etc. zu regeln.

Die Düngung in der Landwirtschaft dient dazu, dem Boden die Nährstoffe zuzuführen, die die Pflanzen für ihr Wachstum brauchen. Eine Überdüngung bringt den Nährstoffhaushalt im Boden ins Ungleichgewicht. Dann werden vor allem Nitrate und Phosphate ausgewaschen, die so ins Grund- und Oberflächenwasser und am Ende ins Meer gelangen können. Das ist schädlich für die Umwelt und teuer für die Wasserwerke, die unser Wasser zu Trinkwasser aufbereiten. Deshalb soll der übermäßigen Düngung Einhalt geboten werden.

Die Gesetzesänderung ist Grundlage für eine Novellierung der Düngeverordnung, die notwendig ist, um den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Seit dem 31. Oktober 2016 läuft gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen mangelnder Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.

Mit der Änderung des Düngegesetzes wird laut SPD-Bundestagsfraktion die notwendige Voraussetzung für einen besseren Datenabgleich und zur Einführung einer Stoffstrombilanz geschaffen. Mit der Stoffstrombilanz wird in den landwirtschaftlichen Betrieben die jeweilige Nährstoffzu- und -abfuhr erfasst werden. Anders als die bisherigen Nachweisverfahren arbeitet sie nicht mit Schätzwerten, sondern weitestgehend nach dem Bruttoprinzip mit realen Zahlen. Durch den technischen Fortschritt können heute die Nährstoffgehalte der meisten in der Landwirtschaft verwendeten Stoffe verhältnismäßig einfach festgestellt werden. Die SPD-Fraktion konnte damit eine ihrer Forderungen gegenüber der Union und dem CSU-geführten Bundeslandwirtschaftsministerium durchsetzen.

Die zuständigen Behörden der Länder erhalten damit endlich die Möglichkeit, die Einhaltung der Düngevorschriften effektiv kontrollieren zu können. Nicht durchsetzen konnten sich die SPD-Abgeordneten mit ihrer Forderung nach einer schärferen Regelung der Phosphatdüngung, die maßgeblich zur alljährlichen Algenblüte in der Ostsee beiträgt.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht deshalb in der jetzigen Novelle des Düngegesetzes nur einen Zwischenschritt auf dem Weg zur wirksamen Reduzierung aller durch die Landwirtschaft verursachten Nährstoffüberschüsse.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Das Düngegesetz schafft die Voraussetzung für die neue Düngeverordnung. Ziel ist es, die Nährstoffzufuhr zu reduzieren, damit die Böden und auch das Wasser weniger belastet werden. Um zu kontrollieren, dass die Düngevorschriften eingehalten werden, werden in einer Stoffstrombilanz die Nährstoffzu- und -abfuhr der landwirtschaftlichen Betriebe erfasst.

 

    • Pressemitteilung
      Nr.
      563

      Der gestern im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Novelle der Düngeverordnung veröffentlichte Umweltbericht stellt fest, dass die Hoftorbilanz im Vergleich mit anderen Bilanzierungsformen den größten Umweltnutzen hervorbringt. Die Einführung einer flächendeckenden Hoftorbilanz hätte auf alle Schutzgüter sehr positive Auswirkungen. Die im jetzigen Entwurf der Düngeverordnung vorgesehene Einführung einer plausibilisierten Flächenbilanz mit dem Abzug sogenannter unvermeidbarer Nährstoffverluste zeigt hingegen keine positiven Effekte auf unsere Schutzgüter und hat also auch keine positive Umweltwirkung, erklärt Wilhelm Priesmeier.

    • Pressemitteilung
      Nr.
      891
      Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den gestern im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Düngegesetz. Damit sind die Voraussetzungen für die Einführung der Hoftorbilanz sowie einen besseren Datenabgleich geschaffen, erklären Wilhelm Priesmeier und Rita Hagl-Kehl.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      316
      Bereits 2012 hatte die SPD-Bundestagsfraktion in einem gleichnamigen Antrag gefordert die Düngeverordnung zu novellieren. Zum Schutz der Wasserqualität sollen landwirtschaftlich bedingte Nährstoffverluste reduziert werden. In einem Fachgespräch wurden die Forderungen der SPD jetzt bestätigt, erklären Wilhelm Priesmeier und Rita Hagl-Kehl.