Hierbei war Eile geboten, da bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft. Eine grundlegendere Novelle der Verpackungsverordnung ist notwendig und wird momentan im Bundesumweltministerium vorbereitet.

Die sechste Änderung der Verpackungsverordnung konkretisiert den Begriff der Transportverpackungen. Danach fallen Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Lufttransport nicht unter die Verpackungsverordnung. Darüber hinaus stellt eine ergänzende Liste klar, welche Gegenstände als Verpackung gelten und welche nicht. So gelten beispielsweise Kaffeekapseln und die Klarsichtfolie, die CD-Hüllen umschließt, als Verpackungsmaterial, die CD-Hüllen selbst jedoch nicht.

Die SPD-Bundestagsfraktion strebt seit langem an, die Verpackungsverordnung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, mehr Stoffe zu erfassen und zu recyceln. Langfristig wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein Wertstoffgesetz erarbeiten. Es soll ermöglichen, dass Verpackungen und sonstige Kunststoffabfälle in den Haushalten gesammelt werden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten wenig Verständnis für die Art und Weise, wie der Müll momentan getrennt erfasst werde, heißt es aus Sicht der SPD-Fraktion in der Beschlussempfehlung . Es sei wichtig, die Wertstofftonne, die in vielen Kommunen mittlerweile eingesetzt werde, einheitlich mit einem Wertstoffgesetz einzuführen.

In Kürze stehe die siebte Novelle der Verpackungsverordnung an. Beim Dualen System gebe es mittlerweile erhebliche Fehlentwicklungen. Im Bereich der Branchenlösungen und der Verkaufverpackungen würden viele Abfälle nicht mehr erfasst werden. Das müsse man ändern.

Anja Linnekugel