Moderne Verbraucherpolitik setzt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an

Moderne Verbraucherpolitik muss bei den Verbraucherinnen und Verbrauchen ansetzen. Zwar ist die Bundesregierung verpflichtet, bei jedem Gesetzesvorhaben die Auswirkungen auf die Verbraucher darzustellen. Doch in der Praxis erschöpft sich das meistens in nichtssagenden Floskeln – wenn auf die Darstellung nicht sogar komplett verzichtet wird. Ein echter „Verbraucher-Check“ findet in der Regel nicht statt.

Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich in ihrem Antrag „Moderne verbraucherbezogene Forschung ausbauen - Tatsächliche Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf Verbraucher prüfen“ dafür aus, wissenschaftliche Erkenntnisse der modernen verbraucherbezogenen Forschung bei politischen Entscheidungen systematisch zu berücksichtigen.

Die Verbraucherforschung untersucht, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen aufnehmen und verarbeiten, welche Erwartungen sie haben und an welchen Kriterien sie ihre Kaufentscheidungen ausrichten. Die Ergebnisse dieser Forschung können dazu beitragen, Politik für Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu machen, die Wirksamkeit von Gesetzen zu erhöhen und unerwünschte Nebenfolgen zu minimieren - kurz: die Effizienz und Zielgenauigkeit „guter Gesetzgebung“ für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.

Verbraucherforschung ausbauen, „Verbraucher-Check“ einführen

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion daher zweierlei:

  • Erstens soll die Bundesregierung ein Gesamtkonzept zum Ausbau der verbraucherbezogenen Forschung vorlegen. Dazu soll unter anderem eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung Verbraucherforschung und -politik gehören.
     
  • Zweitens fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, ein Konzept für einen systematischen „Verbraucher-Check“ von Gesetzentwürfen vorzulegen.
     

Der Antrag wird am 7. Oktober 2010 erstmals im Bundestag beraten.