Viele Verbraucherinnen und Verbraucher tätigten spekulative Geschäfte, die mit erheblichen Risiken oder auch mit dem Totalverlust des angelegten Geldes verbunden waren, heißt es in dem Antrag. Dabei glaubten sie, die angelegten Gelder seien sicher. Diese Fehlinformationen sind immer wieder auf eine unzureichende, schlecht qualifizierte aber auch betrügerische Anlagevermittlung oder  -beratung zurückzuführen. Die Verunsicherung ist groß. Verbraucherinnen und Verbraucher kennen häufig nicht die Motive wie Provision oder Beförderungschancen, die Vermittler und Berater dazu verleiten, ausgewählte Finanzprodukte forciert zu vertreiben. Die Lebenswirklichkeit und die individuelle Situation der Privatanleger – wie Vermögenshöhe, Sparziel und Risikoneigung –  bleiben bei einer solchen „Beratung“ in vielen Fällen auf der Strecke.

Honorarberatung als Alternative zur Provisionsberatung aufbauen

Vielen Anlegerinnen und Anleger erscheint die Honorarberatung teuer im Vergleich zur Provisionsberatung. Denn sie gehen davon aus, dass diese kostenlos sei. Dabei sind die Kosten für die Provisionsvermittlung zum Teil enorm, aber eben nicht transparent. Die SPD will die Honorarberatung zu einer echten Alternative entwickeln.

Laut EU-Richtlinienentwurf ist eine Anlageberatung dann unabhängig, wenn eine ausreichende Anzahl von Finanzprodukten bewertet wurde und für die Erbringung der Dienstleistung keine Zahlungen einer dritten Partei erbracht wurde. Damit wird deutlich, dass die Beratung nur auf der Basis eines Honorars erfolgt. Dieser Grundsatz soll laut SPD-Bundestagsfraktion auch für eine nationale Regelung der Honorarberatung gelten.

Transparente Vergütung auf Stundenbasis

Die Vergütung der Honorarberatung soll auf Stundenbasis erfolgen. Die Kosten sollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent sein. Dazu müssen die Berater ihren Stundensatz,  die voraussichtliche Beratungszeit und den daraus resultierenden Preis in Euro darlegen. Die Entwicklung des Preisniveaus soll dem Markt überlassen werden und nicht an eine Gebührenordnung geknüpft werden. Nach drei Jahren soll evaluiert werden, ob weitere Regelungen notwendig sind.

Nettotarife für Finanzprodukte einführen

Die Anbieter von Finanzprodukten sollen gesetzlich verpflichtet werden, ihre Produkte ohne die eingerechnete Provision zu Nettotarifen anzubieten. Auf Basis dieser Nettotarife sollen die Honorarberater die Produkte vermitteln können. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darüber informiert werden, dass sie künftig zwischen einer provisionsabhängigen und einer unabhängigen Beratung wählen können. Dabei sollen die Unterschiede der beiden Möglichkeiten dargestellt werden.

Berufsbild für Honorarberatung schaffen

Für den Aufbau einer flächendeckenden Honorarberatung für Finanzprodukte formulieren die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen in ihrem Antrag eine Reihe formaler Kriterien. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Berufsbild für unabhängige Berater zu schaffen. Berater sollen einen Sachkundenachweis erbringen und zu laufender Fortbildung verpflichtet werden, die die Anlage-, Versicherungs- und Darlehensberatung umfasst. Mittelfristig soll für Berater eine berufliche Bildung angestrebt werden. Ebenso sei laut Antrag sicherzustellen, dass ein Honorarberater zuverlässig ist und eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die bei fehlerhafter Beratung die Vermögensschäden der Kunden abdeckt.

Honorarberater sollen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterliegen. Zur Kontrolle des Marktes sollen die Verbraucherzentralen als Marktwächter fungieren. Sie müssen unlautere Vertriebspraktiken systematisch erfassen und an die Finanzaufsicht melden.    
Außerdem soll die Regierung weitere Vorschläge zur Stärkung der Honorarberatung entwickeln und dem Bundestag regelmäßig über die Entwicklung des Honorarberatermarktes berichten.

Vorschläge von Ministerin Aigner reichen nicht aus.

Bislang hat Bundesverbraucherschutzministerin Aigner (CSU) kein Gesamtkonzept für verbrauchergerechte Finanzmärkte geliefert. Ihre Eckpunkte zur Honorarberatung sind unausgegoren und reichen der SPD-Bundestagsfraktion nicht aus.