Die von der SPD eingeforderte Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat gezeigt, dass bisherige Regelungen dafür nicht ausreichen. In ihrem Antrag fordern die Sozialdemokraten die Bundesregierung auf, das VIG zu überarbeiten. Behörden müssen verpflichtet werden, aktiv zu informieren und ihre Untersuchungsergebnisse kostenfrei im Internet zu veröffentlichen. Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle sollen am Eingang eines Lebensmittelbetriebes mit dem „Smiley“-System dokumentiert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen einen gesetzlichen Informationsanspruch gegenüber Unternehmen haben, der insbesondere Transparenz hinsichtlich Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrolle schafft. Das Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrecht muss verbraucherfreundlich und unbürokratisch ausgestaltet werden. Auskünfte sollen kostengünstig und in angemessener Frist erfolgen. Dabei müssen die Ausnahmen vom Grundsatz der Akteneinsicht überarbeitet und eng gefasst werden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist auf alle Produkte und Dienstleistungen auszudehnen. Auch die Anbieterseite muss einbezogen werden. Mittelfristig sollen Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz in einem konsistenten Rahmen zusammengeführt werden