Mit dem Kurzarbeitergeld unterstützen wir Unternehmen und retten Millionen von Arbeitsplätzen.

  • Wir haben den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert: Zurzeit kann ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall von mindestens zehn Prozent betroffen sind. Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Unternehmen vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Wir stärken die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger.

  • Mit der zeitlich befristeten Senkung der Mehrwertsteuer und dem Kinderbonus von 300 Euro pro Kind sorgen wir für einen kräftigen Kaufimpuls, um den Binnenkonsum anzukurbeln. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz sinkt von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Mit insgesamt 20 Milliarden Euro ist das ein kräftiger Schub für mehr private Nachfrage. Der Kinderbonus wird im September und Oktober 2020 zu jeweils 200 Euro bzw. 100 Euro ausbezahlt. Das Einkommen der Familien in Deutschland steigt damit um 4,3 Milliarden Euro – und damit auch die Kaufkraft und gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

Wir stabilisieren Unternehmen und sichern Arbeitsplätze.

  • Für die Monate Juni bis August 2020 gibt es eine neue Form der Überbrückungshilfe: Kleine und mittelständische Unternehmen können mit bis zu 150.000 Euro bezuschusst werden, wenn sie nach wie vor wegen der Pandemie mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben. Besonders profitieren sollen davon Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Jugendherbergen, Schausteller, Reisebüros, Reisebus- und Veranstaltungsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Mit den Sonderprogrammen der KfW stehen für die Unternehmen unbegrenzte Kreditmittel zur Verfügung. Die Risikoprüfung wurde vereinfacht: Sowohl gewerbliche Unternehmen jeder Größenordnung sowie Selbständige können die Kredite nun in Anspruch nehmen.
  • Um jetzt notwendige Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen zu sichern, wurde mit dem „KfW-Schnellkredit 2020“ ein Instrument geschaffen, das Kredite in Höhe von maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes bei kompletter Haftungsfreistellung ermöglicht. Damit können Unternehmen weiter in Betriebsmittel und Anlagen investieren.
  • Auch kommunale und soziale Unternehmen können mit einer eigenen KfW-Kreditlinie die Finanzierung von Betriebsmitteln sichern - befristet bis zum 31. Dezember 2020.
  • Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sichern wir die Liquidität von Unternehmen. Mit einem Gesamtvolumen von 600 Milliarden Euro stärkt der WSF die Kapitalbasis auf zwei Wegen: Erstens gibt er Garantien zur Absicherung von Bankkrediten aus (400 Milliarden Euro). Zweitens kann der Bund über den Erwerb von Anteilen die Eigenkapitalbasis stärken.

Wir unterstützen die Automobilindustrie mit 8,5 Milliarden Euro.

  • Mit dem Konjunkturprogramm investieren wir massiv in die Arbeitsplätze von morgen und stellen viele Milliarden Euro für die nötige Transformation unserer Wirtschaft zur Verfügung. Das wird in keiner Branche so deutlich wie in der Mobilitätsbranche, die eine Schlüsselbranche für den Industriestandort ist.
  • Die Kaufprämie für E-Autos wird zu einer neuen Innovationsprämie und auf bis zu 6.000 Euro verdoppelt. Gemeinsam mit der bestehenden Herstellerprämie beträgt die Förderung dann sogar bis zu 9.000 Euro. Elektroautos im Kleinwagensegment kosten künftig beinahe so wenig wie Benziner.
  • Zusätzlich investieren wir 2,5 Milliarden Euro in den schnellen Ausbau des Ladesäulennetzes, in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität und die Batteriezellenfertigung.
  • Wir unterstützen soziale Dienste, Handwerkerinnen und Handwerker sowie Unternehmen mit einem Flottenaustauschprogramm dabei, ihre Fahrzeugflotten auf Elektroantriebe umzurüsten.
  • Wir halten die Sozialversicherungsbeiträge stabil.
  • Mit einer Sozialgarantie begrenzen wir die Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 40 Prozent.

Wir schaffen steuerliche Hilfen in Milliardenhöhe.

  • Die Stundung von Steuerzahlungen, die bis zum 31. Dezember 2020 anfallen, wird deutlich einfacher. Sobald klar ist, dass die Steuerzahlungen in diesem Jahr geringer ausfallen, werden die Vorauszahlungen unkompliziert herabgesetzt.
  • Verluste können für die Jahre 2020 und 2021 in erweitertem Umfang von 5 Millionen Euro bzw. 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) ins Vorjahr zurückgetragen werden. Für das Jahr 2020 wird ein pauschaler Verlustrücktrag zugelassen, bei dem die Steuervorauszahlungen im Jahr 2019 um 30 Prozent herabgesetzt werden können. So verschaffen wir Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Verluste machen, dringend benötigte Liquidität.
  • Um den Unternehmen jetzt einen Anreiz für Investitionen zu geben, haben wir für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Maschinen, Fahrzeuge usw.), die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden, eine degressive Abschreibungsmöglichkeit eingeführt. Das bedeutet: Im ersten Jahr können nach Anschaffung 25 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben, also steuerlich als Betriebsausgaben behandelt werden. Das senkt die Steuerlast der Unternehmen in einem Umfang von insgesamt rund 6 Milliarden Euro.
  • Damit Deutschland auch langfristig wirtschaftlich stark und innovativ sein kann, sind Investitionen in Forschung und Entwicklung unerlässlich. Deshalb erhöhen wir die steuerliche Forschungszulage. Forschungskosten können bis zu einer Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro jährlich mit 25 Prozent bezuschusst werden.

Wir sichern die Ausbildung in den Betrieben.

  • Wenn Betriebe wegen der Corona-Pandemie nicht mehr ausbilden, hat das schwerwiegende Folgen für viele junge Menschen. Für die Unternehmen wiederum kann eine Ausbildungsflaute zum dramatischen Fachkräftemangel führen. Mit dem Schutzschirm für Ausbildung erhalten kleine und mittelständische Unternehmen Prämien, wenn sie weiterhin ausbilden oder zusätzliche Lehrlinge aus insolventen Unternehmen übernehmen: Pro Lehrling gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.000 bis 3.000 Euro.

Wir vereinfachen den Zugang zur Grundsicherung.

  • Für Kleinunternehmer und Soloselbständige vereinfachen wir den Zugang zur Grundsicherung nach SGB II. Ohne umfassende Vermögensprüfung oder Aufgabe der Selbständigkeit werden sie unterstützt. Rücklagen müssen nicht aufgezehrt und Existenzen nicht aufgegeben werden.