"Auch die erneute Vergabe von Presseplätzen für den NSU-Gerichtsprozess per Los ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Das ist unwürdig vor allem für die vielen Opferfamilien. Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Raum wäre der beste Ausweg aus dem Dilemma.

Prozesse dieser Art, in denen es um so eine große Zahl von Opfern geht und dementsprechend viele Nebenkläger dabei sind, erzeugen auch ein verstärktes öffentliches Interesse. Dem müssen wir auch in Zukunft Rechnung tragen. Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung, dass die Videoübertragung in einen anderen Raum zulässig sein darf um Öffentlichkeit herzustellen. Das Gerichtsverfassungsgesetz müsste so geändert werden, dass die Übertragung für Prozessbeobachter zulässig ist, aber weiterhin keine Fernseh- und Rundfunkübertragung möglich sein darf", erklärte Christine Lambrecht.