Am 11. Mai 2011 hatte der Europarat in Istanbul eine Übereinkunft beschlossen, die das Ziel hat, Gewalt gegen Frauen zu verhüten und zu bekämpfen – die sogenannte Istanbul-Konvention. Sie stuft als erster völkerrechtlicher Vertrag Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als geschlechtsspezifische Diskriminierung ein und soll Frauenrechte besser schützen.

Deutschland hat die Istanbul-Konvention gemeinsam mit 20 weiteren Nationen gezeichnet, 23 Staaten haben die Konvention inzwischen ratifiziert. Die Ratifizierung erfolgt nun mit dem Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Drs. 18/12037, 18/12610). Ihn hat der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen. Damit erklärt sich Deutschland bereit, das Übereinkommen vollständig und dauerhaft umzusetzen.

Deutschland ist inzwischen allen Verpflichtungen aus der Konvention nachgekommen. Dazu zählen die Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons sowie die notwendige Reform des Sexualstrafrechts, die dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ folgt.

„Zweck des Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“, so steht es in Artikel 1a der Konvention. Darunter fallen körperliche, psychische und sexuelle Gewalt inklusive Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, erzwungene Abtreibung und Sterilisation, Stalking sowie sexuelle Belästigung.

In 81 Artikeln der Istanbul-Konvention sind Maßnahmen festgelegt, die von den Staaten, die der Konvention beigetreten sind, zu ergreifen sind. Dazu gehören Prävention, Schutz und Unterstützung der Opfer und rechtliche Vorschriften zur Ermittlung und Verfolgung von Straf-taten sowie ein Monitoring und statistische Erhebungen. Dabei sind nationale, regionale und örtliche Stellen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft einzubeziehen.

Außerdem schafft die Istanbul-Konvention einen dauerhaften Mechanismus zur Überwachung, um die Durchführung der Bestimmungen durch die Vertragsstaaten zu gewährleisten. Dazu wird eine unabhängige Gruppe von Sachverständigen (GREVIO) ernannt.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit einem neuen Gesetz tritt Deutschland einem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei. Damit verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor Gewalt, zur Unterstützung der Opfer sowie rechtliche Vorschriften zur Ermittlung und Verfolgung von Straftaten umzusetzen.