Integration gelingt besser, wenn ganze Flüchtlingsfamilien nach Deutschland kommen. Dabei geht es nicht darum, ganze „Großfamilien“ nach Deutschland zu holen. Vielmehr ist der Familiennachzug auf die Ehegatten und die Kinder beschränkt. Großeltern, Onkel oder Tanten dürfen nach geltendem Recht nicht nachziehen. Kinder aber sind der beste Integrationshelfer, da sie über Kita und Schule viel leichter Kontakte knüpfen und Menschen zusammenbringen. Für sie spielen kulturelle Unterschiede eine viel geringere Rolle. Menschen integrieren sich schneller, wenn sie mit ihrer Familie hier leben.
Grundsätzlich erhalten nur diejenigen das Recht auf Familiennachzug, die auch in Deutschland bleiben dürfen. Wer abgelehnt wird oder sich noch im Verfahren befindet, darf seine Familie nicht nachholen. Der Familiennachzug hält sich auch zahlenmäßig im Rahmen: So holten beispielsweise 2014 15.700 Ausländer ihre Ehefrauen nach, 3.200 ihre Ehemänner und 16.000 Kinder – und das bei über 200.000 Asylanträgen in diesem Jahr!
In einem Kompromiss mit der Union (CDU/CSU) haben wir nun zugestimmt, dass der Familiennachzug für sog. subsidiär Schutzberechtige für zwei Jahre ausgesetzt wird (>> Asylpaket II). Dies betrifft nur die Personen, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter, Tod oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies dürfte etwa rund 18% der Syrer betreffen. Und: Nach den zwei Jahren dürfen sie ihre Familien nachholen.
Zugleich haben wir aber durchgesetzt, dass innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien vorrangig Ehefrauen (bzw. Ehemänner) und Kinder von hier bereits lebenden Flüchtlingen berücksichtigt werden.