Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, einen „Finanzmarktwächter“ einzusetzen. Er soll bei den Verbraucherzentralen angesiedelt werden und künftig den Finanzmarkt beobachten, unlautere Praktiken aufspüren und an die Aufsichtsbehörde weitergeben. Darüber hinaus soll er Verbraucherinnen und Verbraucher informieren und aufklären. Die Klagerechte, die Verbraucherzentralen schon heute nutzen, sollen im Rahmen des Konzepts weiterentwickelt werden. Der „Finanzmarktwächter“ soll Abmahnungen und Klagen als Anwalt der Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden. Hierzu müssen die Verbraucherverbände finanziell und personell besser ausgestattet werden. Die Stiftung Warentest macht gute Arbeit in der Bewertung von Finanzdienstleistungen. Ein Ersatz für einen Marktwächter und eine schlagkräftige Aufsicht ist sie nicht.
Auf Zustimmung der Experten traf auch die Einführung eines Online-Portals, auf dem Verbraucherinnen und Verbraucher einen Kontakt- und Informationspunkt von zu Hause aus haben.
Die Anhörung hat vor allem eindeutig belegt: Die Mogelpackung der Koalition, das Budget der Stiftung Warentest anzupassen, reicht nicht aus. Vielmehr brauchen wir eine Verbraucherstimme, die den Markt beobachtet, Beschwerden erkennt und systematisch weitergibt.
Hintergrund:
Missstände auf dem Finanzmarkt schaden Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese schmerzhafte Erfahrung mussten viele von ihnen im Zuge der Finanzmarktkrise machen. Ihr Vertrauen in die Seriosität des Finanzmarktes und seiner Akteure ist seitdem stark beschädigt. Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dem Geldverkehr und dem Finanzmarkt wieder vertrauen können.
Die von den Finanzdienstleistern (Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fi nanzmaklern und Agenturen) angebotenen Produkte sind oft sehr komplex. Zum Teil bergen sie auch Nachteile für den Konsumenten. Besondere Brisanz kommt Produkten zu, die zu Fehlinvestitionen im Altersvorsorgebereich führen, weil die Kunden dieses Segments darauf vertrauen, dass die Anlage zu einem gesicherten Einkommen im Rentenalter führt. Auch die Frage zu hoher bzw. verdeckter Provisionen und der Risikostruktur spielen oft eine Rolle.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Markt der Finanzprodukte für die Verbrau- cherinnen und Verbraucher nicht mehr transparent ist. Sorgte früher die Ver- sicherungsaufsicht durch Prüfung und Genehmigung der Produkte dafür, dass auch das Interesse der Kunden berücksichtigt wurde, findet heute die Aufsicht nur noch in Missbrauchsfällen statt.
Die vom Gesetzgeber z. B. im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebene Beratungspflicht und die Aushändigung von Produktinformationsblättern hat die Situation nicht nachhaltig verbessert. Die Produktinformationen sind oft kompliziert formuliert und die Informationen werden derart dargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher abgeschreckt werden, sie zu lesen. Im Streitfall kann so das aus Gründen der Transparenz und Klarheit für den Ver- braucher eingeführte Produktinformationsblatt sogar zu Nachteilen des Ver- brauchers führen.
Problematisch ist auch die Aufsicht über den Finanzmarkt. Diese wird für Ver- mittler, Makler und Berater des Versicherungsbereiches sowie die entsprechen- den Akteure des Finanzanlagebereichs durch die kommunalen Gewerbeämter ausgeführt, die zu einer überregionalen Missstandskontrolle nicht in der Lage sind, während die Banken, der Wertpapierhandel und die Versicherungen von Bundesbank bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden.
Da eine vorgelagerte Genehmigungspflicht der Produkte nicht erfolgt, muss der Schutz vor Anbietern, die Finanzprodukte falsch oder beschönigt darstellen, Teil des Systems der nachgelagerten Missbrauchskontrolle werden.